Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 19.01.2017 - 7 Ga 51/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 19.01.2017 - 7 Ga 51/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 SaGa 2/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 119/18
Berufsausbildungsverhältnis - Annahmeverzugsanspruch - Urlaubsabgeltung - …
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Vollstreckung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. März 2017 - 2 SaGa 2/17 - (Arbeitsgericht Koblenz 7 Ga 51/16) unzulässig ist.festzustellen, dass die Vollstreckung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. März 2017 - 2 SaGa 2/17, 7 Ga 51/16 Arbeitsgericht Koblenz - unzulässig ist;.
Ferner hat es auf die Widerklage festgestellt, dass die Vollstreckung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. März 2017 - 2 SaGa 2/17, 7 Ga 51/16 Arbeitsgericht Koblenz - unzulässig ist, während es im Übrigen die Widerklage abgewiesen hat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 2 SaGa 2/17
Berufsausbildungsverhältnis - außerordentliche Kündigung
Auf die Berufung des Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. Januar 2017 - 7 Ga 51/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. Januar 2017 - 7 Ga 51/16 - abzuändern und die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insgesamt zurückzuweisen.